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NEIN zur
Verfassungsänderung Kreislaufwirtschaft

Neue Pflichten auf Verfassungsstufe - teuer, dauerhaft, kaum korrigierbar

Die Baselbieter Verfassung ist das Fundament unseres Kantons: klar, stabil und frei von Detailpolitik. Genau deshalb gehört die geplante Ausweitung von §113 nicht hinein. Neu würden Kanton und Gemeinden auf Verfassungsstufe verpflichtet, günstige Rahmenbedingungen für den Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern zu schaffen und entsprechende Massnahmen zu treffen.  Der Artikel geht damit weit über die heutige Regelung zu Abfällen und Abwasser hinaus und verankert eine offene, weitreichende Aufgabenliste zur Kreislaufwirtschaft direkt in der Verfassung. Solche Vorgaben schaffen neue Risiken: zusätzliche Kosten, mehr Regulierung, mehr Bürokratie und einen dauerhaften Ausbau staatlicher Pflichten, die später kaum mehr korrigiert werden können.

 

Der schonende Umgang mit Ressourcen ist wichtig - und dafür existieren heute bereits umfassende gesetzliche Grundlagen. Was jetzt vorgeschlagen wird, geht deutlich weiter. Es öffnet die Tür für Eingriffe, die weder konkret definiert noch demokratisch kontrollierbar sind und im Ergebnis zu höheren administrativen Aufwänden und zusätzlichen Kosten führen können.

 

Die Verfassung soll Orientierung geben, nicht zur Sammlung von politischen Programmen werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass sie klar bleibt und frei von Symbolpolitik. Ein NEIN schützt die Verfassung, sorgt für Planungssicherheit und verhindert unnötige Belastungen für Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft.

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7 Gründe für
Ihre Nein-Stimme

  1. Gehört nicht in die Verfassung

    Die Verfassung ist das Fundament unseres Kantons und soll klare, übergeordnete Regeln enthalten. Die Vorlage macht aus einem einfachen Grundsatz eine umfangreiche Aufgabenliste. Solche Detailpolitik gehört in ein Gesetz, nicht in die Verfassung.
     

  2. Führt zu mehr Bürokratie und höheren Kosten

    Der Artikel verpflichtet Kanton und Gemeinden zu zusätzlichen Massnahmen. Das bedeutet mehr Personal, mehr Verwaltungsaufwand und höhere Kosten, die letztlich von Bevölkerung und Unternehmen getragen werden. Die offenen Formulierungen lassen zudem Raum für immer neue Aufträge und Ausbauschritte.
     

  3. Türöffner für weitreichende Eingriffe

    Die neuen Bestimmungen sind bewusst vage gehalten. Genau das macht sie gefährlich: Sie können später verwendet werden, um weitreichende Regulierungen zu begründen, die heute noch gar nicht absehbar sind. Was harmlos wirkt, kann zu Einschränkungen für Haushalte, Gewerbe und Gemeinden führen.
     

  4. Bestehende Gesetze decken das Thema bereits ab

    Ressourcenschonung, Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung sind heute detailliert geregelt. Der Kanton verfügt bereits über Strategien und gesetzliche Instrumente, die weiterentwickelt werden können. Eine Verfassungsänderung bringt keinen Mehrwert, sondern schafft Parallelstrukturen und neue Pflichtaufträge.
     

  5. Dauerhafte staatliche Pflichten, die kaum korrigierbar sind

    Was erst einmal auf Verfassungsstufe geregelt ist, kann kaum wieder entfernt werden. Fehlentwicklungen lassen sich nicht einfach anpassen, sondern nur mit einem erneuten Urnengang korrigieren. Die Vorlage bindet den Staat langfristig und schränkt den politischen Handlungsspielraum unnötig ein.
     

  6. Mehr Regulierung statt praktischer Lösungen

    Der Artikel erzeugt Erwartungen und Druck, neue Regulierungen einzuführen. Das kann zu zusätzlichen Auflagen für Bauherren, Betriebe und Gemeinden führen. Mehr Regeln heisst aber nicht automatisch mehr Wirkung - oft führt es zu Verzögerungen und höheren Kosten.
     

  7. Symbolpolitik ohne konkreten Nutzen
    Der Verfassungsartikel sendet in erster Linie ein politisches Signal. Praktisch löst er jedoch kein einziges Problem, das nicht schon durch bestehende Gesetzesgrundlagen adressiert werden könnte. Die Verfassung darf nicht zum Sammelplatz für Wunschvorstellungen werden.

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Thomas Meier
Thomas Meier

CEO / Landrat

«Die Verfassung ist für Grundregeln da, nicht für konkrete politische Massnahmen.»

Testimonial 2
Testimonial 2

Vorstand XY

«Offene Formulierungen auf Verfassungsstufe? Das schafft nur neue Bürokratie.»

Testimonial 3
Testimonial 3

CEO / Vorstand XY

«Wer diese Änderung annimmt, öffnet die Tür für teure staatliche Aufträge ohne klaren Nutzen.»

Testimonial 4
Testimonial 4

CEO / Landrat

«Eine überladene Verfassung schwächt den Kanton. Wir brauchen Regeln mit Augenmass.»

Testimonial 5
Testimonial 5

CEO / Landrat

«Solche Vorgaben gehören ins Gesetz - nicht in unsere Verfassung.»

Auf den Punkt gebracht

Landrätin Christine Frey (FDP) im Streitgespräch mit Thomas Noack (SP) vom Initiativkomitee der Solar-Initiative: In aller Deutlichkeit zeigte die Landrätin auf, weshalb es die Solar-Initiative an der Urne abzulehnen gilt.

Komitee

• 

Bitzer Roman

,

HEV Therwil-Ettingen-Biel-Benken

• 

Blatter Rolf

,

Landrat

• 

Bloch Thierry

,

HEV Reinach

• 

Boucinha André

,

HEV Sissach / Läufelfingen

• 

Buser Christoph

,

Präsident HEV Baselland

• 

Catalano Tobias

,

HEV Pratteln und Umgebung

• 

Cattelan Sven

,

Vorstand HEV Münchenstein

• 

Frey Christine

,

Landrätin

• 

Gahlinger Waldemar

,

HEV Gelterkinden und Umgebung

• 

Kälin Céline

,

HEV Gelterkinden und Umgebung

• 

Lüscher Dominik

,

HEV Münchenstein

• 

Meyer Stefan

,

Landrat

• 

Müller Adrian

,

HEV Therwil-Ettingen-Biel-Benken

• 

Nüssli Bruno

,

HEV Allschwil-Schönenbuch

• 

Oestreicher-Häring Christa

,

HEV Aesch-Pfeffingen

• 

Oppliger Sven

,

Dr. iur. Advokat und Mediator SAV

• 

Riebli Peter

,

Landrat

• 

Ritter Matthias

,

Landrat

• 

Schneeberger Daniela

,

Nationalrätin / Vorstandsmitglied HEV Sissach / Läufelfingen

• 

Siegel Stephan

,

HEV Binningen-Bottmingen-Oberwil

• 

Stucki André

,

• 

Studer Raymond

,

Vorstandsmitglied HEV Allschwil

• 

Trüssel Andi

,

Landrat

• 

Ulrich Silvan

,

HEV Aesch-Pfeffingen

Werden Sie Mitglied im Komitee

Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt.

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